HRPlan

hier können sie sich über die allgemeinen geschäftsbedingungen (kurz agb's) zu HRplan-angeboten informieren.

HRPlan agb's

allgemeine geschäftsbedingungen für inhouse-angebote

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von HRPlan haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  • HRPlan erbringt die Dienstleistung durch eigene oder durch freie Mitarbeiter. Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Honorare/Kosten und sonstigen Vereinbarungen. Aufrechnungs‐ und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
  • Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.
  • Der Auftraggeber beachtet das Urheberrecht an den erstellten Unterlagen. Eine Vervielfältigung jeglicher Unterlagen durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Einwilligung möglich. Wünscht der Auftraggeber explizit die Erstellung und zur Verfügung Stellung von Unterlagen für seine Veranstaltung, so wird für diese Vergütung nach Aufwand fällig. Der Auftraggeber sichert ferner zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werke Urheber‐ und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
  • Der Auftraggeber informiert HRPlan vor und während der vereinbarten Trainings‐/ Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
  • Sollten Teile des Konzepts oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist HRPlan der Auftrag zur Koordinierung der Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von HRPlan tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
  • HRPlan verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und persönlicher Belange, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
  • HRPlan ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
  • Kann ein Seminar‐ bzw. Beratungstermin durch HRPlan wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen von HRPlan nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist HRPlan unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  • Bei Stornierungen von bereits fest vereinbarten Seminar‐ bzw. Beratungsterminen behält HRPlan sich folgende Regelung vor: Bei Stornierung länger als 12 Wochen vor Beginn werden 10%, bei 12 Wochen bis 8 Wochen 50%, bei 8 Wochen bis 10 Tage 75% des Honorars, bei weniger als 10 Tagen das volle Honorar verrechnet.
  • HRPlan haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Partnern getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die mit dem der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  • Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Reutlingen.

die agbs für "offene veranstaltungen" (offene seminare/workshops/vorträge etc.) können sie gerne als pdf per email anfragen.